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Die Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten können Hersteller, Importeure, Exporteure, Spediteure, Zolldeklaranten, Beförderer, Versender, Vermittler, die Häfen, Flughäfen, Terminals in Häfen, an den Flughäfen, Terminals des kombinierten Verkehrs, Operateure des internationalen Verkehrs, Operateure des kombinierten Verkehrs, Betreiber der Zolllager, Betreiber der Expresskurierdienste, Vertriebshändler u. ä. sein. Zum Zweck der Sicherheit und des Schutzes der internationalen Lieferkette sind in diesen Prozess alle Tätigkeiten - von der Verarbeitung der zur Ausfuhr bestimmten Waren bis hin zur Warenlieferung in das andere Zollgebiet - einbezogen. Im Falle der Europäischen Union geht es um die außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union produzierten Waren, welche in dieses Gebiet außerhalb der Europäischen Union importiert bzw. exportiert werden. Führt die Gesellschaft die im Rahmen der Lieferkette eingeschlossene Tätigkeit aus, kann sie sich um die Erlangung des AEO-Status - ungeachtet ihrer Größe - bewerben. In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist häufig der Fall anzutreffen, dass sich um die Erlangung des AEO-Status die Gesellschaften der multinationalen Unternehmen bewerben, welche die Mutterunternehmen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben.